Wenn Schüler aus besonderem Grund, z. B. Krankheit, die Schule nicht besuchen können, müssen sie am ersten Tag von den Eltern telefonisch entschuldigt werden.
Am besten gleich vor/in der ersten Schulstunde, damit keine Missverständnisse auftreten.
Bei nichtentschuldigtem Fehlen bis 8.00 Uhr melden die Lehrkräfte die fehlenden Schüler im Sekretariat, damit rechtzeitig reagiert werden kann.
Als Entschuldigung gilt:
- Schriftliche Entschuldigung der Eltern auf dem zur Verfügung gestellten Vordruck
- Schriftliche Entschuldigung der Eltern auf einem sauberen Blatt Papier mit Unterschrift
- Bescheinigung durch den Arzt
- Telefonische Entschuldigung durch die Eltern
(Im Sekretariat wird die Entschuldigung notiert, möglichst mit Angabe der Anzahl der Tage. Der Klassenlehrer erhält die Notiz, die als schriftliche Entschuldigung zählt.)
Bei längerer Krankheit - über 3 Tage - muss nochmals eine Entschuldigung folgen.
Schüler können sich nicht selbst entschuldigen. Mündliche Entschuldigungen über Mitschüler können nur als Vorinformation dienen.
Entschuldigungen für einzelne Stunden, z.B. Sport, werden dem Fachlehrer (eventuell dem/der Klassenlehrer/in) schriftlich vorgelegt.
Wenn Arztbesuche, Vorstellungsgespräche, religiöse Feiertag oder andere wichtige Termine in die Unterrichtszeit fallen, muss vorher die Befreiung vom Unterricht schriftlich beantragt werden.